Auf Verpackungen von Kosmetika mit Sonnenschutzfaktor sehen wir immer häufiger Angaben wie „wasserfest" oder „stark wasserfest". Für den Verbraucher ist das eine wichtige Information – besonders im Sommer, beim Baden oder bei körperlicher Aktivität in der Sonne. Es lohnt sich jedoch zu wissen, dass diese Art der Kennzeichnung kein reines Marketinginstrument ist. Es handelt sich um eine Funktionalitätsangabe, die gemäß den europäischen Anforderungen durch entsprechende Untersuchungen bestätigt und eindeutig sowie transparent dokumentiert werden muss.
Wasserfestigkeit im Licht des Rechts
Gemäß den Richtlinien von Cosmetics Europe sowie den EU-Vorschriften darf ein Kosmetikhersteller sein Produkt nicht beliebig als wasserfest kennzeichnen. Die Verwendung dieser Angabe erfordert eine Bestätigung unter Prüfbedingungen, die den geltenden Normen entsprechen. Konkret geht es um:
🔹 ISO 16217:2020 – eine Norm für In-vivo-Untersuchungen (an Probanden), bei denen die Haut Wasser ausgesetzt und der Rückgang der Sonnenschutzwirksamkeit nach dem Eintauchen analysiert wird,
🔹 ISO 18861:2020 – eine Norm, die beschreibt, wie der prozentuale Verlust des SPF-Schutzes nach Kontakt mit Wasser quantitativ zu bewerten ist.
Die Erfüllung dieser Normen ist die Grundlage dafür, dass auf dem Produkt rechtmäßig folgende Kennzeichnung angebracht werden kann:
🔹 „wasserfest" – wenn der SPF-Filter den deklarierten Schutzgrad für mindestens 40 Minuten Eintauchen in Wasser aufrechterhält,
🔹 „stark wasserfest" – wenn der Schutz mindestens 80 Minuten anhält.
Was muss der Hersteller tun?
Die Formulierung des Kosmetikprodukts allein ist erst der Anfang. Um die Angabe „wasserfest" sicher und legal zu verwenden, muss der Hersteller:
🔹 Wasserfestigkeitstests in einem akkreditierten Labor gemäß den oben genannten Normen organisieren,
🔹 für eine entsprechende Produktkennzeichnung sorgen, die den neuesten Empfehlungen von Cosmetics Europe entspricht (Ausgabe Juni 2023),
🔹 die vollständige Dokumentation der Untersuchungen und Analysen in der Produktinformationsdatei (PIF) sowie im Sicherheitsbericht sammeln und aufbewahren,
🔹 bestätigen, dass die deklarierte Wasserfestigkeit den Verbraucher nicht irreführt – gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Das Fehlen solcher Maßnahmen setzt den Hersteller dem Vorwurf einer illegalen Kosmetikkennzeichnung aus und kann zur Notwendigkeit einer Marktrücknahme führen.
Bei MG Evolution® – umfassende Unterstützung im Einklang mit dem Recht
Bei MG Evolution verstehen wir genau, wie anspruchsvoll die Entwicklung eines wirksamen, sicheren und rechtskonformen Sonnenschutzprodukts ist. Deshalb bieten wir Herstellern umfassende Unterstützung in jeder Phase der Entwicklung von SPF-Kosmetika, darunter:
🔹 die Formulierung wasserfester Präparate – mit passend ausgewählten Emollienzien, filmbildenden Polymeren und UV-Filtern,
🔹 die Organisation von SPF- und Wasserfestigkeitstests in zertifizierten Forschungszentren,
🔹 die Erstellung der vollständigen PIF-Dokumentation, Sicherheitsberichte und Etiketten,
🔹 die Überprüfung der Konformität der Kennzeichnung mit den EU-Rechtsanforderungen und Branchenrichtlinien.
Unsere Mission ist es, nicht nur innovative Produkte zu entwickeln, sondern vor allem ihre vollständige Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten. Wir wissen, wie wichtig das Vertrauen der Verbraucher ist, besonders im Segment des Sonnenschutzes, wo die Wirksamkeit einen direkten Einfluss auf die Hautgesundheit haben kann.
Die Angabe „wasserfest" bei SPF-Kosmetika
Die Angabe „wasserfest" bei einem SPF-Kosmetikprodukt ist kein Werbeslogan, sondern eine durch Untersuchungen und Dokumentation gestützte Verpflichtung des Herstellers. In Zeiten wachsenden Verbraucherbewusstseins und strenger werdender Branchenvorschriften lohnt es sich, auf jedes Detail zu achten – von der Zusammensetzung über die Tests bis zur Kennzeichnung.
Alle sicheren Kosmetika können Sie bei MG Evolution® herstellen lassen. Mit uns entwickeln Sie Produkte, die nicht nur den Markterwartungen, sondern auch strengen Qualitäts- und Rechtsnormen gerecht werden.
