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Kosmetiktests in der EU. Was Sie wissen müssen
Strategie

Kosmetiktests in der EU. Was Sie wissen müssen

Gemäß den geltenden Vorschriften stellen Kosmetiktests eine unverzichtbare Etappe dar, dank derer die Markteinführung von Kosmetikprodukten in der Europäischen Union möglich ist.

Welche Tests müssen durchgeführt werden?

Zu den wichtigsten zählen:

🔹Tests der mikrobiologischen Reinheit,

🔹Untersuchungen und Tests zur Stabilität der Masse sowie ihrer Kompatibilität mit der Verpackung,

🔹Konservierungstests (Grad der Konservierung des Produkts),

🔹dermatologische Bewertung,

🔹Anwendungs- und Gebrauchstests.

Die CPNP-Datenbank – was ist das?

Der letzte Schritt, der die Markteinführung eines Kosmetikums in der EU ermöglicht, ist die Registrierung des Produkts in der europäischen Datenbank CPNP. Dabei handelt es sich um ein kostenloses Online-Meldesystem, das zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

über kosmetische Mittel eingerichtet wurde. Dadurch können in der EU in Verkehr gebrachte Kosmetika detailliert von den Vollzugsbehörden überwacht werden.

Die Anforderungen in diesem Bereich ergeben sich aus den geltenden Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. EU L 342 vom 22.12.2009).

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